Als Betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen Menschen, unter anderem alte Menschen, psychisch Kranke, Obdachlose, Behinderte oder Jugendliche von Sozialarbeitern beziehungsweise Psychologen, Erziehern, Therapeuten oder Pflegekräften betreut werden. Die rechtliche Betreuung ist in der Regel darin nicht eingeschlossen. In vielen Städten, wie zum Beispiel in Wuppertal, Gelsenkirchen, Leipzig, Berlin, Hannover oder Köln werden die unterschiedlichen Formen des Betreuten Wohnens angeboten. Selbstständig die freie Wahl der Wohnung zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Oberstes Ziel ist daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten. Es gilt ferner der Grundsatz, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung ein Recht auf freie Wohnungswahl ihrer Wohnung haben. Bei vielen psychisch Kranken wird angestrebt, ihnen Hilfestellung zu gewährleisten, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und nach Möglichkeit auch wieder in einen Beruf zu finden. Es gibt verschiedene Formen der Betreuung. So gibt es Personen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst erhalten, je nach Bedarf wenige Stunden pro Woche oder mehr. Hierbei ist oft nur wichtig, dass die zu betreuende Person eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen erfährt. Als Wohnform gehört Betreutes Wohnen nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes, denn rechtlich besteht jeweils ein eigenständiger Haushalt mit einem sozialpädagogischen Betreuungsangebot, dessen Inhalte vertraglich geregelt sind.
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