Elektronische Führerscheinkontrollen werden durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Fahrzeugführer über einen gültigen Führerschein verfügen. Mit dem Führerschein dürfen bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr genutzt werden. Führerscheine gehören zu den amtlichen Dokumenten im Rang einer Urkunde. In der BRD beinhalten Führerscheine eine sogenannte Fahrerlaubnis. In Österreich wird hingegen eine Lenkberechtigung erteilt und in der Schweiz wird der Führerschein als Führerausweis bezeichnet. Bei elektronischen Führerscheinkontrollen fällt auf, wenn fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge ohne Führerschein gefahren werden. In diesen Fällen handelt es sich in der BRD um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Führerscheine müssen vom Fahrzeugführer während der Fahrt mitgeführt werden und bei elektronischen Führerscheinkontrollen und sonstigen Kontrollen der Polizei auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Polizisten müssen sich natürlich ebenfalls ausweisen können und vorschriftsmäßige Dienstkleidung tragen. Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist im Gegensatz zum Fahren ohne Führerschein, eine Straftat.
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