Als KFZ (Abkürzung von Kraftfahrzeug), in der Schweiz Motorfahrzeug, bezeichnet man im Allgemeinen ein motorisch angetriebenes Landfahrzeug. Wie bei allen Straßenfahrzeugen wird die Spurführung eines KFZ nur durch die entstehende Haftreibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht. Schienenfahrzeuge werden hingegen trotz ihres motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen gezählt, da sie von den Schienen geführt werden. Drei- und mehrrädrige Kraftfahrzeuge werden darüber hinaus zu der Gruppe der Automobile gezählt. Um eine genauere Spezifikation zu ermöglichen wurden Kraftfahrzeuge des Weiteren nach einem internationalen Schlüssel eingeteilt. Händler von Kraftfahrzeugen und den nötigen Ersatzteilen finden sich beispielsweise in Münster, Hannover, Dresden oder Mannheim. Zu den Kraftfahrzeugen zählen unter anderem Motorräder (kurz: Krad) in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien Kraftrad, Kleinkrafträder, Motorroller und Motorfahrräder (kurz: Mofas) sowie Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektroroller. Auch zu den KFZ gehören Personenkraftwagen (kurz: PKW) wie die Autorikscha oder das ATV (auch Quad). Weitere Kraftfahrzeuge sind Lastkraftwagen (kurz: LKW), Kraftomnibusse (kurz: KOM) und Zugmaschinen. Außerdem gibt es auch noch spezielle Sonder- Kfz, wie etwa Abschleppwagen, Elektrokarren, Flurförderzeuge, Kettenfahrzeuge, Fahrzeugkrane, Traktoren, Wohnmobile und Solarfahrzeuge.
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