Die medizinische Fußpflege wird vielfach auch als Podologie bezeichnet, die medizinischen Fußpfleger und medizinischen Fußpflegerinnen dementsprechend als Podologen beziehungsweise Podologinnen. Die Maßnahmen der Podologen und Podologinnen für eine effektive Fußpflege sind sehr vielfältig. In den meisten Fällen gehen sie auf die Chirurgie, Orthopädie, Innere Medizin und Dermatologie zurück. Für die medizinische Fußpflege werden präventive therapeutische und kurative therapeutische Maßnahmen eingesetzt. Die Podologen und Podologinnen führen laut Gesetz einen medizinischen Fachberuf und nichtärztlichen Heilberuf aus. Der entsprechende Gesetzestext findet sich im so genannten Podologengesetz (Abkürzung: PodG). Die Ausbildung zur Podologin beziehungsweise zum Podologen wird in der BRD, neben dem Podologengesetz, durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (Abkürzung: PodAPrV) geregelt. Die Berufsbezeichnungen Podologin, Podologe, Medizinische Fußpflegerin und Medizinischer Fußpfleger sind vom Gesetzgeber geschützt. Sie dürfen nur mit behördlicher Erlaubnisurkunde geführt werden.
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