Mutter-Kind-Kuren

Als Mutter-Kind-Kur bezeichnet man eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- oder auch Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter auch gemeinsam mit den Kindern. Die Leistung wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Vergleichbare Leistungen bestehen auch für privat Versicherte im Basistarif. In Anspruch genommen werden kann eine solche Maßnahme von allen, die in Erziehungsverantwortung standen oder stehen, also auch Väter oder Großeltern. Es gibt auch so genannte Mutter-Kuren, die ohne die Mitnahme der Kinder möglich sind. Ein Anspruch auf eine Vorsorge-Maßnahme besteht, beispielsweise um einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken, Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Eine Rehabilitationsmaßnahme kann in Anspruch genommen werden um eine Krankheit zu heilen, zu bessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.

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WKA-Klinik für Mutter und Kind

Felkestr. 37, Diez

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