Sachverständige für Lüftungsanlagen müssen sich mit den verschiedensten Techniken beschäftigen, wie Zuluftanlagen, Abluftanlagen und kombinierte Zu- und Abluftanlagen. Sachverständige für Lüftungsanlagen sind unter anderem in Münster, Bochum, Oberhausen, Stuttgart und Frankfurt ansässig. Zuluftanlagen haben, abhängig vom Einsatzfall, höchstens die Möglichkeit die Luft mit den Bauelementen Wärmerückgewinnung (kurz: WRG), Mischkammer, Luftbrunnen, Heizregister beziehungsweise Lufterhitzer (kurz: LE) und dem so genannten Nacherhitzer (kurz: NE) zu beeinflussen. Solch eine Lüftungsanlage ist also nur in der Lage die Luft zu erwärmen, denn bei Kühlung oder Befeuchtung der Luft spricht man bereits von einer Teil- Klimaanlage. Das wohl größte Anwendungsgebiet von reinen Abluftanlagen (dem Gegenstück von Zuluftanlagen) findet sich in WC- und Badezimmer- Abluftanlagen in Wohnhäusern oder auch in Geschäftshäusern. Abluftanlagen für diese speziellen Sanitärbereiche werden verbindlich in der baurechtlich eingeführten DIN 18017-3 geregelt. Weitere typische Abluftanlagen, außer denen im Sanitärbereich, sind auch der Abzug in der Labortechnik oder der Dunstabzug. Kombinierte Zu- und Abluftanlagen werden zur Energieeinsparung oft mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet und diese Wärmerückgewinnungsanlagen sind in der Schweiz sogar regional vorgeschrieben. Die Einsparung gegenüber einer konventionellen Lüftung entspricht etwa der Leistung des Wärmeübertragers und beträgt 40-90 % der eingesetzten Heizenergie gegenüber einer Anlage ohne Wärmerückgewinnung, was Sachverständige für Lüftungsanlagen bestätigen können.
Noch mehr Informationen zu Sachverständigen für Lüftungsanlagen, sind im Internet zum Beispiel hier zu finden.