Der Name TÜV ist ein Akronym für Technischer Überwachungs- Verein, der eingetragene Vereine kennzeichnet, die technische Sicherheitskontrollen auf privatwirtschaftlicher Basis durchführen. Insbesondere auch solche Sicherheitskontrollen die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind. Mitglieder des Vereins sind Wirtschaftsunternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben. Die Gründung des Technischen Überwachungs- Vereins reicht bis ins Jahr 1866 zurück, obwohl damals noch von dem Dampfkessel- Revisions- Vereins gesprochen wurde. Anbieter von TÜV Prüfungen (Hauptuntersuchung, kurz HU) für Kraftfahrzeuge finden sich beispielsweise in Düsseldorf, Mannheim, Hamburg, Essen, München und Mülheim. In Deutschland sind die TÜV- Gesellschaften überwiegend in den drei großen Holdings TÜV Süd, TÜV Rheinland und TÜV Nord organisiert und daneben gibt es noch die konzernunabhängigen TÜV Thüringen und TÜV Saarland. Alle TÜV- Gesellschaften nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Dies geschieht in den Bereichen der Kfz- Überwachung, des Fahrerlaubniswesens und der Geräte- und Produktsicherheit. Alle Gesellschaften, die TÜV in ihrem Namen führen, gehören zu mindestens 25,1 Prozent einem Technischen Überwachungs-Verein e. V.. Die Technischen Überwachungs-Vereine sind als Selbsthilfe- Organisation der deutschen Wirtschaft vom Staat mit den genannten hoheitlichen Aufgaben beliehen (die so genannte TÜV Konvention). "TÜV-geprüft" ist umgangssprachlich ein Qualitätssiegel für technische Prüfungen durch eine TÜV-Gesellschaft und die Bezeichnung "TÜV-geprüft" darf nur von einem Technischen Überwachungs-Verein oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden.
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