Die moderne Videoüberwachung ist die Beobachtung von Orten durch optisch- elektronische Einrichtungen, so genannten optischen Raumüberwachungsanlagen (oder auch Videoüberwachungsanlage). In vielen Fällen steht diese spezielle Form der Überwachung in Verbindung mit der Aufzeichnung und anschließenden Analyse der gewonnenen audiovisuellen Daten. Nicht selten werden Computer zur automatischen Analyse der Daten die durch die Videoüberwachungsanlagen gewonnen wurden herangezogen, so dass dieser Bereich heute eng mit der Informatik verknüpft ist. Die Möglichkeiten zur Weiterarbeitung der gespeicherten Informationen sind sehr vielfältig, etwa zur automatischen Nummernschilderkennung der Fahrzeuge im Straßenverkehr. Die Befürworter der Videoüberwachung wollen in der heutigen Zeit neue technische Möglichkeiten (Video, Mustererkennung) zur Aufklärung von Straftaten, aber in erster Linie zur Prävention nutzen. Wer weiß, dass er ständig beobachtet wird, verhält sich durch den permanent vorhandenen Beobachtungsdruck anders als jemand, der sich unbeobachtet fühlt. Produzenten und Händler von Videoüberwachungsanlagen sind zum Beispiel in Aschaffenburg, Hannover, Münster, München und Berlin ansässig. Eine Vielzahl von verschiedenen Gesetzen definiert, wer eine Videoüberwachungsanlage unter welchen bestimmten Rahmenbedingungen einsetzen darf beziehungsweise muss. Die jeweilige Zulässigkeit der angestrebten Videoüberwachung ist speziell davon abhängig, wer diese Technik einsetzt. Generell wird vom geltenden Gesetz zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung unterschieden. Die Bundespolizei darf nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) Videoüberwachung nutzen und durch die Änderungen des BKA- Gesetzes soll dem Bundeskriminalamt in naher Zukunft auch eine umfassende Videoüberwachung der Menschen in ihren Privatwohnungen gestattet werden.
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